AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Soundemotion GmbH, FN 613131 p
Fiedlerstrasse 10, 4040 Linz

1. ALLGEMEINES

Soundemotion GmbH, im Folgenden kurz Soundemotion genannt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von Soundemotion als vom Vertragspartner akzeptiert und werden sohin zum Vertragsinhalt. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden. AGB des Vertragspartners widerspricht Soundemotion ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Vertragspartners durch Soundemotion bedarf es nicht. Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge ausdrücklich nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS & LEISTUNGSUMFANG

Verträge zwischen Soundemotion und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Soundemotion zustande. Die Annahme kann auch mündlich erfolgen. Angebote sind freibleibend. 

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Soundemotion und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht aufgrund dieser unwesentlichen Abweichungen dem Vertragspartner kein Kündigungsrecht zu. Soundemotion ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Vertragspartner Teile des Veranstaltungsablaufes abweichend von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Verträge die Soundemotion zur Leistungserbringung mit Dritten schließt, erfolgen im Namen und mit Vollmacht des Vertragspartners.

Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM u.dgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. NUTZUNGSRECHTE & EIGENTUMSVORBEHALT

Sämtliche Nutzungsrechte an den Kreativleistungen verbleiben – sofern nicht schriftlich anders vereinbart wird – bei Soundemotion. Sofern nichts anderes vereinbart ist, überträgt Soundemotion lediglich eine einmalige Nutzungsbewilligung. Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, bedürfen der Einwilligung von Soundemotion. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf und zur Weitergabe von Kreativleistungen von Soundemotion nicht berechtigt. Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben im Eigentum von Soundemotion. Der Vertragspartner erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Honorars lediglich das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck.  Soundemotion hat das alleinige Verwertungsrecht an ihren Entwürfen, Konzepten, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angeboten, etc. Sie überträgt Nutzungsrechte an diesen Urheberrechten nur in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wird. Die von Soundemotion erstellten Arbeiten, Entwürfe, Konzepte, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angeboten, etc. dürfen in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Soundemotion und gegen angemessenes zusätzliches Honorar für eigene Interessen des Auftraggebers bzw. für Dritte verwendet werden. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an Soundemotion zurückzugeben. Änderungen von Leistungen von Soundemotion durch den Vertragspartner sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Soundemotion, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Soundemotion erforderlich. 

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot von Soundemotion und/oder der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Soundemotion. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Soundemotion. 

4. SOCIAL-MEDIA-KANÄLE

Soundemotion weist den Vertragspartner vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Soundemotion nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Soundemotion arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Vertragspartners zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Soundemotion beabsichtigt, den Auftrag des Vertragspartners nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Soundemotion aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

5. EVENT-LEISTUNGEN & HONORAR

Sofern nicht anders vereinbart entsteht der Entgeltanspruch von Soundemotion für jede Leistung. Bei gegebenem Bedarf ist Soundemotion berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in zu vereinbarender Höhe vorab einzufordern. Diese Kostenvoranschläge von Soundemotion sind unverbindlich. Alle Preise verstehen sich rein Netto. Soundemotion ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. 

Der Kunde stellt Soundemotion zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind zur Verfügung. Der Kunde informiert Soundemotion über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Soundemotion wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Soundemotion haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Vertragspartner – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter bei zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wird Soundemotion wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Soundemotion Schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. 

Der Kunde verpflichtet sich, Soundemotion bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Soundemotion hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von Soundemotion sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Soundemotion in Rechnung gestellt.

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Soundemotion schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Soundemotion aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Soundemotion berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. FREMDLEISTUNG/BEAUFTRAGUNG DRITTER

Soundemotion ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners, letzteres nach vorheriger Information an den Vertragspartner. Im Falle der Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung von Soundemotion, ist Soundemotion nicht verpflichtet über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragen Personen vorzulegen. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Vertragspartner namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. 

7. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Soundemotion ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für diesen Fall muss die Leistung von Soundemotion nicht mehr erbracht werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren von Soundemotion weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Soundemotion eine taugliche Sicherheit leistet;

8. DATENSCHUTZ

Alle personenbezogenen Daten, die Soundemotion zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch Soundemotion sowie zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtige Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Vertragspartners erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Vertragspartner. Die Daten des Vertragspartners werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert. Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet. Der Kunde bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40 – 42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, Email: dsb@dsb.gv.at)

9. KÜNDIGUNG

Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit Soundemotion jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Vertragspartner dabei zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung: Bis zu 90 Tagen vor Leistungserbringung = 25% des vereinbarten Honorars. Bis zu 60 Tagen vor Leistungserbringung = 50% des vereinbarten Honorars. Bis zu 30 Tagen vor Leistungserbringung = 75% des vereinbarten Honorars. Bei weniger als 14 Tagen vor Leistungserbrinung = 100% des vereinbarten Honorars. Bei Beauftragung von Dritten für Fremdleistungen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Die Stornobedingungen der Drittanbieter unterliegen nicht der Inhaltskontrolle von Soundemotion. Etwaige Nichtigkeiten in AGBs bzw. Stornobedingungen der Drittanbieter haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der AGBs von Soundemotion. Eine Absage aufgrund höherer Gewalt oder nicht gleichbleibender bzw. veränderter Geschäftsgrundlage geht zu Lasten des Auftraggebers. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. GEWÄHRLEISTUNG

Die Leistungen von Soundemotion sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich Soundemotion schriftlich detailliert anzuzeigen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Vertragspartner das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich ein Schadenersatzanspruch gegen Soundemotion der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar beschränkt. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Soundemotion beruhen. 

11. REFERENZRECHT 

Soundemotion ist berechtigt, die für den Vertragspartner erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen (auf der firmeneigenen Webseite und auf Social Media Plattformen von Soundemotion, in Form von Presseaussendungen, Erwähnungen in Inserate & PR sowie in Drucksorten und Werbemittel) zu nutzen. Dieses Recht schließt die entsprechende Verwendung des Logos sowie die unentgeltliche Verwendung sämtlicher assoziierter Fotos, Videos und Grafiken in Zusammenhang mit der erbrachten Leistung mit ein.

Der Kunde ist berechtigt, diesen Rechten mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Diese Rechte stehen Soundemotion ohne Entgeltanspruch des Vertragspartners zu. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, Soundemotion zum Zweck der Vorankündigung und Bewerbung Fotos, Logo und Inhalte (Teasertext, Veranstaltungsbeschreibung etc.) zur Verfügung zu stellen.

12. HAFTUNG

Soundemotion verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit Soundemotion im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt Soundemotion derartige Ersatzansprüche auch an den Vertragspartner ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Vertragspartner gegen Soundemotion keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen. Soundemotion bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

13. SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Vertragspartner und Soundemotion und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf beide Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. 

14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Soundemotion (Linz, Österreich). Als Gerichtsstand im Zusammenhang von Vertragsverhältnissen zwischen Soundemotion und Auftragsgebern wird ausschließlich das für den Sitz von Soundemotion sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich vereinbart. 

Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google
Spotify
Consent to display content from - Spotify
Sound Cloud
Consent to display content from - Sound